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Thema des Jahres

Gegenmittel Wohnraumförderung?

Um den schwierigen Marktbedingungen wohnungspolitisch etwas entgegenzusetzen, haben die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Konditionen ihrer Programme in der Wohnraumförderung verbessert. Aus Sicht der Wohnungswirtschaft ein guter und richtiger Schritt. Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen in Großstädten wird aber nicht allein durch die Wohnraumförderung behoben werden können.

Denn mit der von den Ländern maßgeblich gestalteten Wohnraumförderung werden mietpreisgebundene Wohnungen für Menschen geschaffen, die sich sonst nicht selbst mit geeignetem Wohnraum versorgen können. Wer in eine solche Wohnung mit geringerer Miete einziehen möchte, muss einen Wohnberechtigungsschein vorlegen. Und den bekommt man nur, wenn das eigene Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet. 

Laufende Neubauprojeke, wie dieses von der städtischen Baugesellschaft Ennigerloh, werden auch und gerade mithilfe der NRW-Wohnraumförderung noch abgeschlossen. Neue Bauprojekte werden wegen der gestiegenen Kosten hingegen oft zurückgestellt.
Foto: Baugesellschaft Ennigerloh

Dies ist zwar bei einem großen Anteil von Menschen der Fall, in Rheinland-Pfalz beispielsweise für jeden dritten Einpersonenhaushalt (und bei der höheren Einkommensgrenze sogar für knapp 69 Prozent). Trotzdem wird damit nur ein Teil des Marktgeschehens abgedeckt. Auch Haushalte mit einem Einkommen, das knapp über den Einkommensgrenzen liegt, haben zunehmend Probleme, geeignete Wohnungen in der Großstadt zu finden – gerade wenn es sich um Familien handelt.

Trend zu Bestandsmaßnahmen

Nichtsdestoweniger sind die Anstrengungen auf Länderebene zu begrüßen. Sie waren allerdings auch dringend notwendig, weil die gesamtwirtschaftliche Situation auch in der Wohnraumförderung Spuren hinterlassen hatte. So ging  der Neubau von geförderten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen 2022 um rund 24 Prozent zurück. Dafür wurden rund 1.000 Wohnungen mehr mit öffentlichen Mitteln saniert, fast eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr. Die insgesamt stabile Nachfrage nach Mitteln der Landesförderung ist nicht zuletzt Ausdruck der Verschlechterung der Fördermittel auf Bundesebene und zeigt auch den kontinuierlichen Trend hin zu Bestandsmaßnahmen in Zeiten hoher Baukosten für den Mietwohnungsneubau. 

Nachdem das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund der Baukostenentwicklung zunächst einen Aufschlag um 20 Prozent auf die Förderdarlehen zugelassen hatte, führte es 2023 eine mehrjährige Förderkulisse (bis 2027) ein. Das schafft Planungssicherheit für die Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. Jedoch bleibt die Förderkulisse für Modernisierungen deutlich marktgängiger als die für den Neubau. Hier wird man über kurz oder lang auch über die Höhe der Fördermieten sprechen müssen, da mietpreisgebundener Neubau sonst zum Verlustgeschäft zu werden droht.

Auch in Rheinland-Pfalz wurden Grunddarlehen und Tilgungszuschüsse in der Neubauförderung erhöht und in der Modernisierungsförderung die Förderhöchstbeträge angehoben, gleichzeitig hielt das Land die Zinsen konstant auf niedrigem Niveau. Die Antragszahlen der ersten Jahreshälfte 2023 lassen hoffen, dass diese Maßnahmen gefruchtet haben und wieder mehr preisgebundener Wohnraum entsteht.