Können's die Kommunalen richten?
In Zeiten der Wohnungsbaukrise fällt der Blick oft auf kommunale Wohnungsunternehmen. Wenn der Markt es nicht richten kann, müssen es die öffentlichen Akteure tun, so der dahinterstehende Gedanke. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass sich auch kommunale Unternehmen ihre wirtschaftliche Stabilität erarbeiten müssen und den Preis- und Zinssteigerungen genauso ausgesetzt sind wie andere Wohnungsunternehmen und -genossenschaften.
Gerade in kleineren Städten und Gemeinden stellt sich die Frage nach kommunalen Wohnungsunternehmen noch einmal anders. Dort gibt es häufig keine solchen Unternehmen, weil die Bewirtschaftung von weniger als 100 Wohnungen oft nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Doch auch im ländlichen Raum werden bezahlbare Wohnungen benötigt, aufgrund des demografischen Wandels insbesondere alters- und generationengerechte Wohnungen. Und das bedeutet auch: zentral gelegene Geschosswohnungen.
Ein Unternehmen für mehrere Gemeinden
Eine mögliche Antwort ist die Gründung von interkommunalen Wohnungsunternehmen, bei denen sich mehrere Gemeinden zusammenschließen und so Kostenvorteile in der Bewirtschaftung von Wohnungen erzielen. Dies wurde auf der Regionale 2022 Ostwestfalen-Lippe diskutiert.
Der VdW Rheinland Westfalen steht bei der Gründung solcher interkommunalen Unternehmen beratend zur Seite. Kommt der Impuls aus der Zivilgesellschaft, so können sich Bürgerinnen und Bürger auch mit kommunaler Unterstützung zu Genossenschaften zusammenschließen, um gemeinschaftliche Wohnformen zu etablieren. Anders als bei kommunalen Unternehmen ist eine nachträgliche politische Steuerung bei Genossenschaften durch ihre demokratische Mitgliederstruktur nicht direkt möglich. Will die Kommune politische eigene Ziele verwirklichen, sind so genannte Konzeptvergaben eine Option, in denen sie Vorgaben für die Zeit nach dem Grundstückskauf macht.