editor
Partner der Wohnungswirtschaft

Die Steuerabteilung

Die Steuerabteilung des VdW verfolgt intensiv die aktuelle Entwicklung in Gesetzgebung, Rechtsprechung und bei der Finanzverwaltung. Im Verbund mit dem Bundesverband GdW wird bei wichtigen Fragen der steuerlichen Rahmen­bedingungen der Wohnungs- und Immobilienunterneh­men versucht, Einfluss auf politische Entscheidungen sowie Erlasse der Finanzverwaltung zu nehmen, um eine sachgerechte steuerliche Rechtslage für die Wohnungsunternehmen zu gewährleisten.

 

2022/23 führte sie im Wesentlichen die Themen weiter, die sie auch schon im Vorjahr beschäftigt hatten:

  • Konkrete Umsetzungsfragen zur Grundsteuerreform
  • Energieerzeugung durch Wohnungsunternehmen bzw. in Kooperation
  • E-Mobilität in der Wohnungswirtschaft
  • Wohnungsbelegungsrechte, Flüchtlingsunterbringung
  • Gründung von Wohnungsgesellschaften

Der VdW-Arbeitskreis Steuern und Bilanzierung befasste sich intensiv mit Einzelfragen der neuen Grundsteuer, dabei aber vor allem mit Standpunkten zu Rechtsbehelfen. Außerdem wurde das Jahressteuergesetz 2022 mit diversen für die Wohnungswirtschaft relevanten Neuregelungen (z.B. 3-Prozent-AfA für neue Wohngebäude, 0-Prozent-Umsatzsteuersatz bei Photovoltaikanlagen) begleitet. Vom VdW Rheinland Westfalen wurden zu diesen Themen mehrere Rundschreiben an die Mitgliedsunternehmen versandt. Begleitet wurde die schriftliche Information durch Diskussionsveranstaltungen.

Steuerliche Fragen ergaben sich auch durch Konzepte zur Erreichung der Klimschutzziele. Der VdW Rheinland Westfalen unterstützte dabei Lösungen zur klimagerechten Umstellung der Heizwärmeversorgung, meist in Verbindung mit der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, da die gewerbesteuerlichen Hemmnisse, aber auch die umsatzsteuerliche Behandlung eine intensive Prüfung bedingt. Auch Vertragsmodelle im Bereich Elektromobilität wurden steuerlich bewertet. Im Bereich der Telekommunikation ergaben sich mit neuen Vertragsmodellen Fragen, die der VdW an die Finanzverwaltung adressiert hat, damit die Unternehmen nicht neuen steuerlichen Risiken ausgesetzt sind.

Steuerberatung

Der VdW Rheinland Westfalen bietet seinen Mitgliedsun­ternehmen hochwertige Steuerberatungsleistungen an. Die Besetzung der Steuerabteilung des Verbandes durch bran­chenerfahrene Fachleute im Bereich Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Recht gewährleistet eine umfassende und qualifizierte Beratung.

Der Service für die Mitgliedsunternehmen besteht insbe­sondere aus den folgenden Dienstleistungen:

  • Beratung bei der steuerlichen Ergebnissteuerung
  • Erstellung von steueroptimierenden Planungsrechnungen
  • Erstellung der Steuerbilanz, der Steuererklärungen und der Steueranmeldungen einschließlich E-Bilanz und digitaler Übermittlung an die Finanzbehörde
  • Prüfung von Steuerbescheiden und Stellung von Anträgen auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen
  • Hilfestellung bei Buchführung und Bilanzierung
  • Einlegung von außergerichtlichen Rechtsmitteln und Pro­zessführung bei Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Betreuung der Mitgliedsunternehmen bei Betriebsprüfungen
  • steuerliche Beratung bei Vertragsgestaltungen
  • steuerliche und wirtschaftliche Gutachten und Stellungnahmen
  • Beratung bei Gründung und Zusammenführung von Wohnungsunternehmen
  • Beratung von Kooperationen von Wohnungsunternehmen mit anderen (Wohnungs-)Unternehmen
  • Beratung bei der Implementierung eines Tax Compliance Systems
  • Gesellschaftsrechtliche, stiftungsrechtliche, handelsrecht­liche und steuerrechtliche Beratung bei der Gründung von Stiftungen
  • Bearbeitung von Einzelanfragen (z.B. Telefonauskünfte)
  • Information der Mitgliedsunternehmen über Änderungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltungspraxis
  • Durchführung der halbjährlichen Veranstal­tung „Aktuelles Steuerrecht“

Die Mehrzahl der Mitgliedsunternehmen nutzt das Dienst­leistungsangebot auf der Grundlage einer umfassenden steuerlichen Betreuung, im Übrigen wird der VdW aufgrund gesonderter Auftragserteilung tätig. Die Steuerberatungsleistungen werden nach dem ent­standenen Zeitaufwand abgerechnet. Der Verband kalkuliert die Stundensätze satzungsgemäß nach dem Kostendeckungs­prinzip. Dieser Verzicht auf Gewinnmaximierung bedeutet, dass die Leistungen kostengünstig angeboten werden können.