Die Rechtsabteilung
Ein umfassendes Beratungsangebot, intensive Gremienarbeit und aktuelle Kommunikation zeichnen die Rechtsabteilung des VdW Rheinland Westfalen aus. Viele Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften schätzen die Kompetenz und Zuverlässigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Beratung
Die Rechtsabteilung erreichen pro Jahr zahlreiche Rechtsanfragen aus unterschiedlichen Bereichen.
- Beratung in allen wohnungswirtschaftlich relevanten Rechtsgebieten
- Seminare, insbesondere zum Miet-, Genossenschafts- und Datenschutzrecht
- Maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, bspw. für Vorstand, Aufsichtsrat, Vertreterinnen/Vertreter, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
- Anpassung von Satzungen
- Überprüfung u.a. von Verträgen, Mieterfragebögen, Webseitenangaben
Gremienarbeit
Im „Fachausschuss Recht“ vom GdW findet ein laufender Informations- und Erfahrungsaustausch mit dem Bundesverband und den anderen Regionalverbänden statt. Zudem werden regelmäßig Muster für die Wohnungswirtschaft erarbeitet oder angepasst. Auch in den VdW-internen Arbeitskreisen tauscht sich die Rechtsabteilung regelmäßig mit Juristen, Vorständen und Geschäftsführern, Wohnungseigentumsverwaltern und Datenschutzbeauftragten der Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften über aktuelle Fragestellungen sowie grundsätzliche Rechtsfragen der Wohnungswirtschaft aus.
Kommunikation
Die Rechtsabteilung hält die Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften durch Rundschreiben, im Netzwerk Wohnungswirtschaft (tixxt) und in der Rubrik „Recht“ im VerbandsMagazin über die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden. Dabei greift sie Fragen von Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften auf und unterbreitet praxisbezogene Umsetzungs- und/oder Formulierungsvorschläge.