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Partner der Wohnungswirtschaft

Die Rechtsabteilung

Ein umfassendes Beratungsangebot, intensive Gremienarbeit und aktuelle Kommunikation zeichnen die Rechtsabteilung des VdW Rheinland Westfalen aus. Viele Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften schätzen die Kompetenz und Zuverlässigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Beratung

 

Die Rechtsabteilung erreichen pro Jahr zahlreiche Rechtsanfragen aus unterschiedlichen Bereichen. 

  • Beratung in allen wohnungswirtschaftlich relevanten Rechtsgebieten
  • Seminare, insbesondere zum Miet-,  Genossenschafts- und Datenschutzrecht
  • Maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen, bspw. für Vorstand, Aufsichtsrat, Vertreterinnen/Vertreter, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
  • Anpassung von Satzungen
  • Überprüfung u.a. von Verträgen, Mieterfragebögen, Webseitenangaben

Gremienarbeit

Im „Fachausschuss Recht“ vom GdW findet ein laufender Informations- und Erfahrungsaustausch mit dem Bundesverband und den anderen Regionalverbänden statt. Zudem werden regelmäßig Muster für die Wohnungswirtschaft erarbeitet oder angepasst. Auch in den VdW-internen Arbeitskreisen tauscht sich die Rechtsabteilung regelmäßig mit Juristen, Vorständen und Geschäftsführern, Wohnungseigentumsverwaltern und Datenschutzbeauftragten der Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften über aktuelle Fragestellungen sowie grundsätzliche Rechtsfragen der Wohnungswirtschaft aus.

Kommunikation

 

Die Rechtsabteilung hält die Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften durch Rundschreiben, im Netzwerk Wohnungswirtschaft (tixxt) und in der Rubrik „Recht“ im VerbandsMagazin über die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Laufenden. Dabei greift sie Fragen von Mitgliedsunternehmen und -genossenschaften auf und unterbreitet praxisbezogene Umsetzungs- und/oder Formulierungsvorschläge.